Auf eine gerichtliche Geldforderung antworten: Auf eine Geldforderung per Post antworten
Wenn der Anspruch mithilfe eines Papierformulars eingereicht wurde, sollten Sie per Post antworten. Sie können zur Beantwortung auch ein Papierformular verwenden, wenn der Anspruch online gestellt wurde, Sie die Online-Dienste aber nicht nutzen können. Sie haben einen Brief mit Anweisungen zur Antwort erhalten.
Die von Ihnen auszufüllenden Formulare hängen davon ab, ob es sich bei der Forderung um einen festen („spezifizierten“) oder einen unbestimmten Betrag handelt. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, um auf den Anspruch zu antworten, laden Sie das Formular N9 herunter und füllen Sie es aus.
Herunterladen und ausfüllen:
Herunterladen und ausfüllen:
Wohin Sie die Formulare senden, hängt davon ab, wie der Anspruch geltend gemacht wurde.
Senden Sie das Formular an:
Civil National Business CentreSt Katharine's House21 – 27 St Katharine's StreetNorthamptonNN1 2LH
Ihre Anspruchsnummer enthält „MC“, wenn der Anspruch über den Online-Service für zivilrechtliche Geldansprüche geltend gemacht wurde.
Um mit einem Papierformular zu antworten, senden Sie das Formular an:
Zivilrechtliche GeldforderungenHMCTS CMCPO Box 12747HarlowCM20 9RA
Ihre Anspruchsnummer besteht aus 8 Ziffern und enthält Buchstaben und Zahlen, wenn der Anspruch über den Money Claim Online-Dienst eingereicht wurde.
Um mit einem Papierformular zu antworten, senden Sie das Formular an:
Money Claim Online (MCOL)Civil National Business CentreSt Katharine's House21 – 27 St Katharine's StreetNorthamptonNN1 2LH
Wenn der Anspruch mithilfe eines Papierformulars geltend gemacht wurde, wenden Sie sich an das Civil National Business Center, wenn Sie Hilfe benötigen.
Civil National Business Center Telefon: 0300 123 1372 Montag bis Freitag, 8:30 bis 17:00 Uhr Walisische Sprache: 0300 303 5174 Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Informieren Sie sich über die Anrufgebühren
Wenn der Anspruch online geltend gemacht wurde, wenden Sie sich an den entsprechenden Online-Dienst, um Hilfe zu erhalten.